Rürup-Rente vs. Riester-Rente – ein Vergleich

Hallo, ich freue mich, dass du hier bist! Ich weiß Renten und Altersvorsorge sind ein komplexes Thema. Deshalb nehmen wir uns heute Zeit, um zwei gängige Rentenmodelle zu vergleichen: die Rürup-Rente und die Riester-Rente. Legen wir los!

Was ist die Rürup-Rente?

Zuerst werfen wir einen Blick auf die Rürup-Rente. Sie bekam ihren Namen vom Ökonomen Bert Rürup und richtet sich vor allem an Selbstständige und Freiberufler sowie gut verdiendende Angestellt.

Ein wichtiger Vorteil der Rürup-Rente ist ihre steuerliche Absetzbarkeit. Du kannst Beiträge zu Deiner Rürup-Rente in Deiner Steuererklärung geltend machen und so deine Steuerlast senken. Weitere Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit findest Du unter Wie hoch sind die steuerlichen Vorteile bei der Rürup-Rente?

Und was ist die Riester-Rente?

Die Riester-Rente trägt den Namen des ehemaligen Bundesarbeitsministers Walter Riester. Sie richtet sich vor allem an gesetzlich Rentenversicherte, also hauptsächlich Angestellte. Darüber hinaus können auch Beamte sowie die Ehegatten von in der gesetzlichen Rente Pflichtversicherten die Riester-Rente nutzen. Den genauen geförderten Personengruppen findest du unter § 10a Abs. 1 EStG.

Ihr größter Vorteil? Die staatlichen Zulagen und Steuervorteile. Für jeden Beitrag den Du in Deine Riester-Rente einzahlst, erhältst Du einen Zuschuss vom Staat.

Rürup-Rente und Riester-Rente im Vergleich

Jetzt, da Du weißt, was Rürup- und Riester-Rente sind, wollen wir sie vergleichen. Dabei ist wichtig, dass beide Rentenmodelle ihre Vor- und Nachteile haben und es darauf ankommt, welche zu Deiner persönlichen Situation passt.

Riester-RenteRürup-Rente
GrundlagenPrivat finanzierte Rente die vom Staat durch Zulagen und ggf. Steuervorteile gefördert wird.

Die Riester-Rente wurde zum 01.01.2002 durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) eingeführt.
Privat finanzierte Rente die vom Staat durch Steuervorteile in großem Umfang gefördert wird.

Die Rürup-Rente wurde zum 01.01.2005 durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) eingeführt.

Begünstigte PersonenDie Riester-Rente richtet sich vor allem an Angestellte sowie deren Ehegatten und Familien mit Kindern. Später wurden auch Beamte zum geförderten Kreis hinzugefügt.

Die Übersicht der begünstigten Personen findest Du im § 10a Abs. 1 EStG i. V. m. § 79 EStG
Die Rürup-Rente kann grundsätzlich jede Person nutzen, die in Deutschland unbegrenzt steuerpflicht ist. Weitere Inforamtionen dazu findest Du hier: Wer kann eine Rürup-Rente abschließen?

Die Beiträge kannst Du als sogenannte Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 b) EStG steuerlich absetzen.
FörderungFörderung vor allem durch Zulagen:

(1) Grundzulage, § 84 S. 1 EStG
(2) Kinderzulage, § 85 EStG
(3) Berufseinsteigerbonus (einmalig 200 € für Personen bis 25. Lebensjahr), § 84 S. 2 EStG

Um die vollen Zulagen zu erhalten, musst Du mindestens 4 % des rentenversicherungs-pflichtigen Jahresbrutto-Einkommens abzgl. Zulagen eingezahlt haben.

Neben den Zulagen sind die Beiträge steuerlich absetzbar gemäß § 10a Abs. 1 EStG. Das Finanzamt prüft im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung, ob die steuerliche Absetzbarkeit günstiger ist und erstattet in dem Fall Steuern im Rahmen der Einkommenssteuer-Erklärung.
Die Beiträge sind im Rahmen der sogenannte Sonderausgaben zur Basisversorgung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG steuerlich absetzbar.

Dabei sind einige Besonderheiten zu berücksichtigen wie beispielsweise der Höchstbeitrag. Dieser beträgt 2023 max. 26.528 € für Ledige und 53.056 € für Verheiratete.

Des Weiteren teilt sich die Rürup-Rente den Maximalbeitrag mit anderen Alterssicherungssystemen wie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Weitere Informationen dazu findest Du unter Rürup-Rente für Angestellte, für Selbständige, für Geschäftsführer und für GGF.



Zertifizierte VerträgeDer Gesetzgeber schreibt für die Riester-Rente folgende Voraussetzungen vor:

(1) Rentenbeginn frühestens zum 62. Lebensjahr (Verträge von 2011 und älter Rentenbeginn frühestens mit 60)

(2) Lebenslange Rente

(3) Statt der Rente kannst Du max. bis zu 30 % sich als Kapital auszahlen lassen

(4) Vererbbarkeit grundsätzlich möglich. Jedoch die Förderung bleibt nur bei Vererbung an den Ehegatten erhalten. Bei allen anderen wird sie vom vererbten Kapital abgezogen.

(5) Eingezahlte Beiträge müssen zu 100 % garantiert werden
Für die Rürup-Rente sieht der Gesetzgeber folgende Regeln vor:

(1) Rentenbeginn frühestens zum 62. Lebensjahr (Verträge von 2011 und älter Rentenbeginn frühestens mit 60)

(2) Lebenslange Rente

(3) Auszahlung nur als Rente, keine Kapitalauszahlung möglich

(4) Vererbbarkeit nur an Ehegatten und kindergeldberechtigte Kinder. Das muss im Vertrag explizit mit eingeschlossen werden, da Rürup-Verträge auch Todesfallleistungen ausschließen können.

(5) Keine Kapitalisierung möglich, d.h. eine Kündigung führt zur Beitragsfreistellung.

Hartz IV / BürgergeldGeschützt bei Hartz IV / BürgergeldGeschützt bei Hartz IV / Bürgergeld
InsolvenzschutzGrundsätzlich geschützt.

Nach dem BGH-Urteil vom 16.11.2017 (Az. IX ZR 21/17) ist die Riester-Rente pfändungsgeschützt mit folgenden Einschränkungen:

(1) Vertrag muss förderfähig sein
(2) Zulagen müssen beantragt sein
(3) Schutz entfällt, wenn Du Deinen Riester-Vertrag kündigst
(4) Überzahlte Beträge (alles über 2.100 € jh. inkl. Zulagen) sind nicht geschützt
Grundsätzlich geschützt.

Beachte jedoch die Grenzen. Weitere Informationen dazu findest Du unter Rürup-Rente Pfändung: Was Du darüber wissen solltest.








Zusatz-VersicherungDu kannst bis zu 15 % des Beitrages für eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nutzen. Da der Jahresbeitrag mit 2.100 € jh. inkl. Zulagen stark limitiert ist, läuft der Schutz auf eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit hinaus. Der Sinn ist häufig fraglich.Ein Kombination mit einer Hinterbliebenen-Versorgung und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist umfangreich möglich. Ob das sinnvoll ist, hängt von diversen Faktoren ab. Weitere Informationen dazu findest Du unter Rürup-Rente und Berufsunfähigkeit kombinieren?
Steuern bei AuszahlungDie Riester-Rente ist gemäß § 22 Nr. 5 S. 1 EStG voll zu versteuern.






Die Rürup-Rente ist gemäß § 22 Nr. 1 S. 3 a) aa) EStG grundsätzlich voll zu versteuern, es sei denn Deine Rente beginnt vor 2040 (Übergangsregelung).

Weitere Inforamtionen dazu findest Du unter Rürup-Rente – Besteuerung der Rente.
Kranken-versicherung bei AuszahlungPflichtversicherte Rentner (Regelfall) zahlen keine Krankenkassenbeiträge auf die Riester-Rente.

Freiwillig versicherte Rentner zahlen auf die Riester-Rente Krankenkassen-beiträge (gilt nur für gesetzlich Versicherte).
Pflichtversicherte Rentner (Regelfall) zahlen keine Krankenkassenbeiträge auf die Rürup-Rente.

Freiwillig versicherte Rentner zahlen auf die Rürup-Rente Krankenkassenbeiträge (gilt nur für gesetzlich Versicherte).

Todesfallschutz(1) Ehegatten können das Vertragsguthaben samt Zulagen erben, sofern sie den Riester-Vertrag übertragen lassen
(2) Kindergeldberechtigte Kinder können sich eine Waisenrente auszahlen lassen
(3) Sonstige Personen ebenfalls möglich (z. B. nicht verheirateter Lebenspartner). Im Erbfall werden jedoch die Zulagen und Steuervorteile der Vergangenheit abgezogen.
Grundsätzlich nicht vererbar, jedoch mit Zusatzbaustein Todesfallschutz möglich.

Erbberechtigt sind ausschließlich:
(1) Ehegatte
(2) Kindergeldberechtigte Kinder

Die Erben erhalten ausschließlich eine Rente in Form einer Witwenrente (Ehegatte) bzw. Waisenrente (kindergeldberechtigte Kinder).

Hast Du Fragen dazu und benötigst eine individuelle Beratung? Dann nimm einfach Kontakt auf.

Tim

Tim

Seit 20 Jahren betreue ich Kunden im Bereich Vorsorge und Rürup-Rente.