Rürup-Rente: Kalenderjahr steuerwirksam richtig nutzen

Die Rürup-Rente, auch bekannt als Basisrente, ist eine Form der privaten Altersvorsorge in Deutschland. Die Rürup-Rente hat einige Vorteile: Sie ist staatlich gefördert, bietet eine hohe Flexibilität und lässt sich steuerlich absetzen. Um das steuerwirksame Jahr optimal zu nutzen, ist es wichtig, einige Dinge zu beachten.

(1) Warum ist das steuerwirksame Jahr wichtig?

Das steuerwirksame Jahr spielt bei der Rürup-Rente eine entscheidende Rolle. Um die steuerlichen Vorteile der Rürup-Rente auszuschöpfen, ist es wichtig, dass Deine Beiträge bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen sind. Nur dann können sie steuerlich berücksichtigt werden.

Warum ist das so? Die Beiträge zur Rürup-Rente sind als Sonderausgaben in der Steuererklärung absetzbar. Das bedeutet, dass sie Dein zu versteuerndes Einkommen mindern und Du somit weniger Steuern zahlst. Je nachdem, wie hoch Dein Einkommen ist, kann das eine beachtliche Summe ausmachen.

(2) Wie funktioniert die steuerliche Absetzbarkeit?

Der maximal steuerlich absetzbare Betrag zur sogenannten Basis-Versorgung, zu der auch die Rürup-Rente zählt, wird jährlich angepasst. 2023 beträgt der maximale Betrag 26.528 € für Ledige und 53.056 € für Verheiratete.

Dieser Maximalbetrag gilt für die Basis-Versorgung inkl. Rürup-Rente und je Kalenderjahr. In der Regel wird der Höchstbetrag jährlich erhöht.

(3) Wie stellst Du die rechtzeitige Zahlung sicher?

Um die Beiträge zur Rürup-Rente im geplanten Kalenderjahr zu nutzen, gilt grundsätzlich das sogenannte Zufluss- bzw. Abflussprinzip nach § 11 EStG, d.h. es gilt der Zeitpunkt des Geldflusses. Demnach solltest Du darauf achten, dass Deine Beiträge bis zum 31.12. bei der Gesellschaft zu Deiner Rürup-Rente eingegangen sind. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Laufender Beitrag: Zu den laufenden Beiträgen zählen monatliche, vierteljährliche, halbjährliche und jährliche Zahlungsweise. Ein Beitrag in dem Sinne liegt vor, wenn eine Verpflichtung zur Zahlung besteht. Bucht die Gesellschaft erst im neuen Jahr und bis zum 10.01. des Folgejahres ab, so ist der Beitrag trotzdem dem alten Steuerjahr zuzurechnen, wenn die Zahlungsverpflichtung zwischen dem 21. und 31.12. des vorherigen Jahres entstanden ist. Sollte es für Dich wichtig sein auch den laufenden Beitrag unbedingt im alten Jahr steuerwirksam absetzen zu können und Du die Rürup-Rente erst kurz vor Ende des Jahres abschließen, so empfehle ich Dir statt dessen bevorzugt diesen Betrag zu überweisen, so hast Du das in der eigenen Hand. 1
  • Einmalzahlung: Du zahlst den gesamten Beitrag für das Jahr auf einmal ein. Achte darauf, dass diese Zahlung ebenfalls bis zum 31.12. bei der Versicherungsgesellschaft ankommt.

Je nach Zahlungsart variiert der Zeitpunkt der Zahlung:

  • SEPA-Lastschrift: Beim SEPA-Lastschriftverfahren ist die Fälligkeit maßgeblich. Sofern zu dem Zeitpunkt der Gesellschaft eine gültige SEPA-Lastschriftermächtigung vorliegt und das Konto des Versicherungsnehmers ausreichend gedeckt ist.
  • Überweisung: Bei Überweisungen gilt der Tag des Zugangs bei der Bank. Auch hier muss eine ausreichendedEckung bestehen.

(4) Tipps für eine reibungsfreie Einzahlung

Um sicherzustellen, dass Deine Beiträge zur Rürup-Rente steuerwirksam rechtzeitig eingehen, sind folgende Schritte empfehlenswert:

  • Frühzeitig planen: Plane Deine Beitragszahlungen frühzeitig, um eventuelle Verzögerungen zu vermeiden. Lege einen Zahlungszeitpunkt fest und achte darauf, dass dieser Termin vor dem 31.12. liegt. Besser wäre beispielsweise eine Überweisung spätestens am 27. Dezember eines Jahres.
  • Automatisieren: Nutze Daueraufträge oder automatische Überweisungen, um Deine Beiträge pünktlich einzuzahlen. So musst Du Dich nicht jedes Mal selbst darum kümmern und vermeidest das Risiko, die Frist zu verpassen.

(5) Was geschieht bei verspäteter Zahlung?

Sollten Deine Beiträge nicht rechtzeitig zum 31.12. bei der Gesellschaft eingehen, können sie nicht mehr im aktuellen Steuerjahr berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass Du die steuerlichen Vorteile für dieses Jahr verpasst.

Die gute Nachricht ist, dass Du die Beiträge im nächsten Jahr steuerlich geltend machen kannst. Allerdings gilt dann der absetzbare Anteil des neuen Jahres, der eventuell niedriger sein kann als im Vorjahr. Daher ist es ratsam, die Beiträge rechtzeitig einzuzahlen, um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.

Fazit

Um die steuerlichen Vorteile voll auszuschöpfen, ist es wichtig, dass Deine Beiträge bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres bei der Gesellschaft eingegangen sind. Besser ist es jedoch, wenn du mit einem Puffer rechnest und den Betrag spätestens am 27. Dezember eines Jahres leistest. So stellst Du sicher, dass der Beitrag im geplanten Kalenderjahr steuerlich abgesetzt werden kann.

Mit frühzeitiger Planung, Automatisierung und Kommunikation kannst Du sicherstellen, dass Du das steuerwirksame Jahr optimal nutzt und so Deine Steuerlast senkst. Bei Fragen oder für eine individuelle Beratung nimm Kontakt auf.

Fußnoten

  1. BMF-Schreiben vom 2. Januar 2012. Diese Regelung ist gemäß des BMF-Schreibens vom 12. März 2012 ab dem 22. Dezember 2012 anzuwenden.

Tim

Tim

Seit 20 Jahren betreue ich Kunden im Bereich Vorsorge und Rürup-Rente.