Rürup-Rente Pfändung: Was Du darüber wissen solltest

Du hast sicherlich schon von der Rürup-Rente gehört, einer attraktiven Altersvorsorge für Selbstständige und Freiberufler sowie gutverdienender Angestellter. Aber was passiert, wenn finanzielle Probleme aufkommen und Gläubiger Ansprüche geltend machen? In diesem Beitrag erfährst Du alles Wichtige zum Thema Rürup-Rente und Pfändung.

Was ist die Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge, die vor allem für Selbstständige und Freiberufler sowie gutverdienender Angestellter interessant ist. Sie bietet steuerliche Vorteile und eine lebenslange Rentenzahlung nach dem Eintritt ins Rentenalter.

Ist die Rürup-Rente vor Pfändung geschützt?

Eine der wichtigsten Fragen ist, ob die Rürup-Rente vor Pfändung geschützt ist. Die gute Nachricht: Ja, sie ist grundsätzlich pfändungssicher. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, die Du kennen solltest.

  • Pfändungsschutz während der Ansparphase: Bevor Du in den Ruhestand gehst, ist die Rürup-Rente grundsätzlich bis zu bestimmten Grenzen vor Pfändung geschützt. Das ergibt sich aus § 851c ZPO. Das bedeutet Gläubiger können grundsätzlich innerhalb des Rahmens nach § 851c Abs. 2 ZPO keine Ansprüche auf Dein angespartes Kapital erheben.1 Das gilt sowohl bei einer Insolvenz als auch bei einer Zwangsvollstreckung.
  • Pfändungsschutz während der Rentenphase: Sobald Du in den Ruhestand gehst und die Rürup-Rente ausgezahlt wird, ändert sich die Situation. Die Renten sind grundsätzlich ebenfalls vor Pfändung geschützt, aber nur bis zu einer bestimmten Höhe. Der sogenannte Pfändungsbetrag nach § 851d i.V.m. § 850c ZPO legt fest, welcher Teil Deiner Rente unpfändbar ist. Diese Pfändungsgrenze wird regelmäßig angepasst und berücksichtigt Deine persönliche Lebenssituation, wie zum Beispiel die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen.2

Ausnahmen vom Pfändungsschutz

Obwohl die Rürup-Rente grundsätzlich vor Pfändung geschützt ist, gibt es einige Ausnahmen. Das sind Situationen, in denen der Pfändungsschutz nicht greift.

  • Unterhaltsansprüche: Eine wichtige Ausnahme vom Pfändungsschutz sind Unterhaltsansprüche. Wenn Du zum Beispiel Kindes- oder Ehegattenunterhalt schuldest, kann der Pfändungsschutz entfallen. In diesem Fall dürfen Gläubiger auf Deine Rürup-Rente zugreifen, um die Unterhaltsansprüche zu befriedigen.
  • Strafrechtliche Ansprüche: Auch strafrechtliche Ansprüche können dazu führen, dass der Pfändungsschutz entfällt. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Du eine Geldstrafe oder eine Geldbuße zahlen musst.

Fazit

Die Rürup-Rente ist eine interessante Altersvorsorgeoption, die vor allem für Selbstständige und Freiberufler sowie gutverdienende Angestellte attraktiv ist. Grundsätzlich ist sie sowohl in der Anspar- als auch in der Rentenphase vor Pfändung geschützt. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, wie Unterhalts- oder strafrechtliche Ansprüche, bei denen der Pfändungsschutz entfallen kann. Ferner bestehen gesetzliche Grenzen.

Um Deine Rürup-Rente bestmöglich vor Pfändung zu schützen, solltest Du Dir professionelle Hilfe suchen, denn es sind einige Dinge zu beachten. Wenn du Fragen zur Rürup-Rente hast oder eine individuelle Beratung zur Rürup-Rente suchst, dann nimm gerne Kontakt zu uns auf.

Fußnoten

  1. Sinn und Zweck des § 851c ZPO ist dem Versicherten ein pfändungsgeschütztes Existenzminimum für das Rentenalter zu ermöglichen. Überschreitet man dieses, so ist der darüber liegende Teil nur noch teilweise oder gar nicht mehr geschützt. Man spricht in diesem Fall auch von einer sogenannten Überzahlung. Das Gesetz sieht zwei Bedingungen vor: Eine Begrenzung hinsichtlich der Einzahlungen und des Deckungsvermögens.

  2. Im Jahr 2023 lag das unpfändbare Mindesteinkommen nach § 850c Abs. 1 Nr. 1 ZPO bei 1.178,59 € mtl. Gewährt der Versicherte aus gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt, so erhöht sich der Pfändungsfreibetrag. Der über dem Pfändungsfreibetrag liegende Teil ist gestaffelt pfändbar. Zunächst sind 30 % der übersteigenden Teils pfändungsgeschützt und Renteneinkünfte über dem Betrag nach § 850c Abs. 3 ZPO sind vollständig pfändbar.

Tim

Tim

Seit 20 Jahren betreue ich Kunden im Bereich Vorsorge und Rürup-Rente.

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