Rürup-Rente – Hinterbliebene versorgen

Die Rürup-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die auch für Hinterbliebene interessant sein kann. In diesem Beitrag erfährst Du, welche Varianten der Hinterbliebenenversorgung bei der Rürup-Rente möglich sind und wie Du sicherstellest, dass Deine Hinterbliebenen im Fall Deines Ablebens finanziell abgesichert sind.

(1) Rürup-Rente: Einführung

Die Rürup-Rente, auch bekannt als Basisrente, ist eine private Altersvorsorge, die vor allem für Selbstständige und Freiberufler sowie gut verdienende Angestellte interessant ist. Sie wurde 2005 vom damaligen Wirtschaftsweisen Bert Rürup entwickelt und bietet einige steuerliche Vorteile. Du zahlst während Deiner Erwerbstätigkeit in die Rürup-Rente ein und bekommst im Alter eine Rente ausgezahlt. Doch was passiert, wenn der Versicherte vorzeitig verstirbt und Hinterbliebenen zurückbleiben?

(2) Hinterbliebenen-Versorgung

Damit Deine Hinterbliebenen auch im Falle Deines Ablebens abgesichert sind, bietet die Rürup-Rente verschiedene Varianten der Hinterbliebenen-Versorgung an. Welche Variante für Dich die beste ist, hängt von Deinen individuellen Bedürfnissen und Umständen ab. Hier stelle ich Dir die gängigsten Varianten vor.

Ansparphase

  • Policenwert: Während der Ansparphase, d.h. während Du noch nicht in Rente bist, berechnet sich die Hinterbliebenen-Versorgung aus dem Vertragsguthaben (sogenannter Policenwert) zum Zeitpunkt des Todes. 1

Rentenphase

  • Hinterbliebenenrente ausRestkapital: Eine Variante der Hinterbliebenen-Versorgung während der Rentenphase bei der Rürup-Rente (d.h. Du beziehst bereits eine Rente aus der Rürup-Rente) ist die Hinterbliebenenrente aus Restkapital. Hierbei wird die Rürup-Rente so gestaltet, dass im Falle des Ablebens die Gesellschaft aus dem Restkapital die Hinterbliebenen-Rente berechnet. 2

  • Rentengarantiezeit: Eine weitere Möglichkeit der Hinterbliebenen-Versorgung bei der Rürup-Rente ist die Rentengarantiezeit. Hierbei wird eine bestimmte Zeitspanne vereinbart, in der die Rente garantiert an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird. Verstirbt der Versicherte während dieser Zeit, wird die Rente an die Hinterbliebenen weitergezahlt, bis die Rentengarantiezeit abläuft. 3

(3) Berechtigte Hinterbliebene

Die Rürup-Rente kann nur an zwei Personengruppen eine Hinterbliebenenrente auszahlen:

  • Ehegatten: Hinterbliebene im Sinne der Rürup-Rente sind Ehegatten. Du musst folglich verheiratet sein, damit eine Witwen- bzw. Witwerrente gezahlt wird. Lebenspartner, also unverheiratete Paare, können keine Hinterbliebenen-Versorgung aus der Rürup-Rente beziehen.

  • Kindergeldberechtigte Kinder: Eine Waisenrente zahlt der Versicherer an die Kinder, aber nur sofern die Kinder nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 b) aa) S. 2 EStG i. V. m. § 32 Abs. 6 EStG kindergeldberechtigt waren bzw. Anspruch auf Kinderfreibetrag bestand zum Zeitpunkt des Ablebens der versicherten Person.

(4) Auszahlung an Hinterbliebene

Mal abgesehen von der Rentengarantiezeit (vgl. auch Fußnote 3) zahlt die Rürup-Rente eine Witwen- bzw. Witwerrente stets lebenslang. 4

Jedoch kennt der Versicherer bei Vertragsabschluss einige Parameter zur Berechnung der Witwenrente nicht. So sind beispielsweise das Alter der Witwe bzw. Witwer sowie das Deckungskapital erst zum Zeitpunkt des Todes bekannt. Folglich kann eine Gesellschaft die genaue Hinterbliebenenrente vorher nicht berechnen. Daher empfehle ich vor allem zu Beginn einer Rürup-Rente ergänzend beispielsweise eine Risiko-Lebensversicherung abzuschließen.

Eine Waisenrente hingegen muss vertraglich auf die Zeit des Anspruchs auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag (§ 32 Abs. 6 EStG) begrenzt sein. Die Waisenrente wird demnach so lange gezahlt wie Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag besteht. 5

(5) Fazit

Die Rürup-Rente ist nicht nur eine attraktive Form der privaten Altersvorsorge, sondern bietet auch verschiedene Varianten der Hinterbliebenenversorgung. Es ist wichtig, sich frühzeitig mit dem Thema Hinterbliebenen-Versorgung auseinanderzusetzen und sich gegebenenfalls von einem Experten beraten zu lassen. So kannst Du sicherstellen, dass Deine Hinterbliebenen im Falle Deines Ablebens finanziell abgesichert sind.

Es ist jedoch auch zu beachten, dass die Hinterbliebenenversorgung bei der Rürup-Rente mit Kosten verbunden sein kann. Je nach gewählter Variante der Hinterbliebenenrente können die monatlichen Beiträge höher ausfallen. Es lohnt sich daher fachkundigen Rat einzuholen, um die für Dich und Deine Hinterbliebenen passende Variante der Hinterbliebenen-Versorgung zu finden.

Insgesamt ist die Rürup-Rente eine sinnvolle und steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge, die auch die Hinterbliebenen-Versorgung mit einschließt. Bei Fragen oder für eine individuelle Beratung nimmt einfach Kontakt auf.

Fußnoten

  1. Der Policenwert ergibt sich aus den eingezahlten Beiträgen und den Erträgen sowie Gewinnen aus der Kapitalanlage abzüglich Kosten. Der Policenwert ist zu Beginn sehr gering, da sich das Kapital in Deiner Rürup-Rente erst noch aufbauen muss. Folglich ist die Hinterbliebenen-Versorgung ebenfalls dürftig, diese wird in der Regel erst mit zunehmenden Jahren interessant. Deshalb empfehle ich Dir anfangs eine weitergehende Hinterbliebenen-Versorgung wie beispielsweise eine Risiko-Lebensversicherung abzuschließen.

  2. Zu der Hinterbliebenenrente aus Restkapital muss man wissen, dass Versicherer auch während der Rentenphase bei der Rürup-Rente einen Kapitalwert bilden. Dieser sinkt mit jeder ausgezahlten Rente, er wird folglich abgebaut bis er auf Null Euro fällt. Das bedeutet im Umkehrschluss die Hinterbliebenen-Versorgung ist zu Beginn der Rentenphase sehr hoch und sinkt über die Jahre bis auf Null. Wie sich das Restkapital abbaut, unterscheidet sich teilweise je nach Gesellschaft.

  3. Beispiel: Du vereinbarst eine Rentengarantiezeit von 20 Jahren. Der Versicherte bezieht 5 Jahre eine Rente und verstirbt. Der Versicherer zahlt dann noch weitere 15 Jahre die Rente an den Hinterbliebenen weiter. In Summe zahlt die Gesellschaft folglich 20 Jahre die Rente.

  4. BMF-Schreiben vom 13.09.2010, Rz. 20.

  5. BMF-Schreiben vom 13.09.2010, Rz. 24; für Rürup-Renten-Verträge die vor dem 1.01.2007 abgeschlossenen wurden, gilt die Altersgrenze des § 32 EStG a.F. (geltende Fassung bis zum 31.12.2006, § 52 Abs. 40 S. 7 EStG a.F.). In diesen Fällen werden Kinder z. B. in Berufsausbildung in der Regel bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres berücksichtigt.

Tim

Tim

Seit 20 Jahren betreue ich Kunden im Bereich Vorsorge und Rürup-Rente.

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