Rürup-Rente: Vorteile und Nachteile

Anna ist Freiberuflerin und sucht nach einer passenden Altersvorsorge. Gemeinsam mit Anna erkunden wir die Vorteile und Nachteile der Rürup-Rente und helfen Dir dabei herauszufinden, ob sie auch für Dich eine sinnvolle Option sein könnte.

(1) Was ist die Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente, auch als Basisrente bezeichnet, ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge. Sie wurde ursprünglich speziell für Selbstständige und Freiberufler entwickelt und eignet sich auch für gutverdienende Angestellte. Benannt ist die Rürup-Rente nach dem deutschen Ökonomen Bert Rürup, der sie ursprünglich vorgeschlagen hat.

(2) Vorteile der Rürup-Rente

  • Steuerlich absetzen: Ein großer Pluspunkt, den Anna bei der Rürup-Rente findet, sind die steuerlichen Begünstigungen. Die Beiträge zur Rürup-Rente kann Anna als sogenannte Sonderausgaben in der Steuererklärung absetzen. Das bedeutet, dass sie ihre Steuerlast reduziert und somit weniger Geld für ihre Altersvorsorge aufbringen muss. Je höher ihr Einkommen, desto mehr Steuern spart sie. Der steuerliche Höchstbetrag liegt bei 26.528 € für Ledige und 53.056 € für Verheiratete (Stand: 2023).
  • Lebenslange Rente: Ein weiterer Vorteil, der Anna überzeugt, ist die lebenslange Rente. Die Rente wird ab dem vereinbarten Rentenbeginn, frühestens jedoch ab dem 62. Lebensjahr (Vertragsbeginn vor 2012 frühestens ab 60. Lebensjahr), bis zum Lebensende gezahlt. Das gibt ihr die Sicherheit, im Alter finanziell abgesichert zu sein.
  • Beiträge flexibel einzahlen: Annas Einkommen als Freiberuflerin schwankt. Daher ist es für sie wichtig, dass die Beiträge zur Rürup-Rente flexibel einzahlen kann. Diese Flexibilität ermöglicht es ihr, die Beiträge an ihre jeweilige finanzielle Situation anzupassen.
  • Geschützt vor Insolvenz: Als Freiberuflerin interessiert Anna auch der Insolvenzschutz. Die Rürup-Rente bietet in gewissem Umfang einen hohen Insolvenzschutz, sodass das angesparte Kapital im Falle einer Insolvenz geschützt ist und nicht zur Begleichung von Schulden herangezogen werden kann. 1
  • Geschützt vor Hartz IV bzw. Bürgergeld: Bei Bezug von Hartz IV bzw. Bürgergeld bleibt das Kapital aus der Rürup-Rente anrechnungsfrei, so dass in schwierigen Zeiten Annas Rürup-Rente weiterhin besteht. 2

(3) Nachteile der Rürup-Rente

  • Keine Kapitalauszahlung: Ein Nachteil der Rürup-Rente, den Anna in Betracht ziehen muss, ist die fehlende Kapitalauszahlung. Das angesparte Kapital wird als lebenslange Rente gezahlt, kann aber nicht auf einmal abgerufen werden. Dies kann für Menschen, die im Alter auf eine größere Geldsumme zugreifen möchten, problematisch sein.
  • Eingeschränkt vererblich: Ein weiterer Nachteil der Rürup-Rente ist die eingeschränkte Vererbbarkeit. Die Rürup-Rente ist grundsätzlich nicht vererblich, es sei denn Anna vereinbart eine Hinterbliebenenrente mit der Gesellschaft. Dann könnte ihr Ehegatte oder kindergeldberechtigte Kinder eine Rente aus ihrer Rürup-Rente beziehen.
  • Keine vorzeitige Kündigung: Anna findet heraus, dass sie die Rürup-Rente nicht vorzeitig kündigen kann. Das bedeutet, dass sie sich langfristig an den Vertrag bindet. In finanziellen Notlagen kann dies problematisch sein, da sie nicht auf das angesparte Kapital zugreifen kann. Sie kann jedoch die Beiträge jederzeit stoppen, also den Vertrag beitragsfrei stellen. Dann würde das Kapital im Vertrag weiter angelegt bleiben und daraus später eine Rente beziehen.
  • Kosten: Wie bei jeder Vorsorge fallen auch bei der Rürup-Rente Gebühren und Kosten an. Anna sollte sich über die Kosten aufklären lassen, bevor sie sich für einen Vertrag entscheidet.

(4) Annas Entscheidung

Nachdem Anna alle Vor- und Nachteile der Rürup-Rente abgewogen hat, trifft sie ihre Entscheidung. Sie kommt zu dem Schluss, dass die Vorteile wie steuerliche Absetzbarkeit, lebenslange Rentenzahlung und Insolvenzschutz für ihre persönliche Situation überwiegen. Sie ist bereit, die Nachteile wie die eingeschränkte Vererbbarkeit und die fehlende Kapitalauszahlung in Kauf zu nehmen.

Anna spricht mit einem unabhängigen Versicherungsmakler, um den passenden Vertrag und Anbieter für sie zu finden. Sie entscheidet sich für eine Rürup-Rente mit flexiblen Beiträgen und einer Hinterbliebenenrente für ihren Ehemann. Nun fühlt sie sich sicher, eine sinnvolle Altersvorsorge getroffen zu haben, die ihr finanzielle Sicherheit im Alter bieten wird.

(5) Fazit: Rürup-Rente richtige Wahl für Dich?

Die Rürup-Rente kann eine sinnvolle Altersvorsorge für Selbstständige, Freiberufler und gut verdienende Angestellte sein. Sie bietet steuerliche Vorteile, lebenslange Rentenzahlungen und Insolvenzschutz. Allerdings gibt es auch Nachteile wie die eingeschränkte Vererbbarkeit und die fehlende Kapitalauszahlung, die beachtet werden müssen.

Wie Anna solltest auch Du die Vor- und Nachteile der Rürup-Rente sorgfältig abwägen und Deine persönliche Situation berücksichtigen. Wenn Du Dich für eine Rürup-Rente interessierst, ist es ratsam, mit einem unabhängigen Berater zu sprechen.

Insgesamt kann die Rürup-Rente eine sinnvolle Ergänzung sein, wenn sie Deinen Bedürfnissen und Zielen entspricht. Sie kann Dir helfen, Deine finanzielle Sicherheit im Alter zu gewährleisten und Dir ein sorgenfreies Leben im Ruhestand ermöglichen. Durch Annas Geschichte wird deutlich, wie wichtig es ist, sich frühzeitig um die eigene Altersvorsorge zu kümmern und seine Optionen zu prüfen. Die Rürup-Rente könnte auch für Dich eine gute Wahl sein, um die finanziellen Herausforderungen im Alter besser zu meistern und Deine Lebensqualität im Ruhestand zu sichern.

Bei Fragen oder für eine individuelle Beratung nimm einfahc Kontakt auf.

Fußnoten

  1. Auf vielen Internetseiten und auch einige Gesellschaften behaupten die Rürup-Rente sei generell insolvenzgeschützt. Das ist nicht ganz richtig, denn § 851 c ZPO schützt einerseits vor dem Zugriff auf das Vermögen der Rürup-Rente, setzt jedoch gleichzeitig auch Grenzen des Schutzes. Weitere Informationen dazu findest Du auch hier: Rürup-Rente Pfändung: Was Du darüber wissen solltest.

  2. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat auf ihrer Internetseite unter der Rubrik „Leistungen und Bedarfe im Bürgergeld“ (ehemals Hartz IV) > „Einkommen und Vermögen“ klargestellt, dass sowohl die Beiträge als auch die Gewinne aus der Rürup-Rente anrechnungsfrei sind.

Tim

Tim

Seit 20 Jahren betreue ich Kunden im Bereich Vorsorge und Rürup-Rente.