Rürup-Rente für Geschäftsführer

Seit einigen Jahren ist Manuel Geschäftsführer und damit voll und ganz in seiner Rolle aufgegangen. Doch je länger er in dieser Position arbeitet, desto mehr wird ihm bewusst, dass er sich um seine Altersvorsorge kümmern sollte. Er beginnt, sich mit der Rürup-Rente auseinanderzusetzen und erfährt, warum sie für ihn als Geschäftsführer interessant sein könnte.

(1) Steuerliche Vorteile für Geschäftsführer

Bei seinen Recherchen stößt Manuel auf die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, die sich als staatlich geförderte Altersvorsorge insbesondere an Selbstständige, Freiberufler und gut verdienende Angestellte richtet.

Ein Aspekt, der ihn an der Rürup-Rente besonders interessiert, sind die steuerlichen Vorteile. Die Beiträge zur Rürup-Rente sind als sogenannte Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Dies kann für ihn als Geschäftsführer eine willkommene Möglichkeit sein, seine Steuerlast zu senken.

Nachdem er sich intensiv mit den Grundlagen und Vorteilen der Rürup-Rente beschäftigt hat, entscheidet er sich, diese Form der Altersvorsorge für ihn in Betracht zu ziehen.

(2) Rürup-Rente und betriebliche Rente (bAV)

Neben der Rürup-Rente informiert sich Manuel auch über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Manuel erfährt, dass sich diese beiden Formen der Altersvorsorge sinnvoll ergänzen können. Als Geschäftsführer kann er von der Kombination beider Altersvorsorgemodelle profitieren.

Die bAV ermöglicht es ihm, einen Teil seines Einkommens direkt in eine steuerwirksam und evtl. auch sozialversicherungsfrei zu investieren.

(3) ABER: Achtung Rürup-Rente und bAV!

Manuel lässt sich professionell von einem unabhängigen Versicherungsmakler zur Rürup-Rente und bAV beraten. Dabei weist der Berater auf eine tükische Besonderheit hin. Je nach Konstellation kann die bAV den maximal steuerwirksamen Rürup-Betrag reduzieren, besondern aufzupassen ist bei alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführern mit Ansprüchen aus einer bAV!1

In der Folge könnte der Geschäftsführer „zu viel“ in seine Rürup-Rente einzahlen. Der überzahlte Betrag wäre nicht steuerwirksam und dennoch könnte Manuel über das zu viel gezahlte Geld nicht verfügen und müsste trotzdem die daraus resultierende rente besteuern! Er würde demnach den Vorteil nicht bekommen und den Nachteil voll mitnehmen. Es ist daher wichtig, dass bei einer Kombination aus Rürup-Rente und bAV die Beiträge aufeinander abgestimmt sind.

Fazit zur Rürup-Rente für Geschäftsführer

Nach gründlicher Recherche und Beratung entscheidet sich Manuel für eine Rürup-Rente und stimmt sie mit der bestehenden bAV ab. Mit der Entscheidung für die Rürup-Rente und die Abstimmung mit der bAV trifft Manuel eine langfristige Planung für meine finanzielle Sicherheit im Alter. Als Geschäftsführer ist er sich der Verantwortung bewusst, die er für seine eigene finanzielle Absicherung und die seiner Familie trägt. Die Kombination aus Rürup-Rente und betrieblicher Altersvorsorge bietet ihm die nötige Flexibilität und Sicherheit, um diesen Herausforderungen zu begegnen.

Als Geschäftsführer trägt Manuel eine besondere Verantwortung – nicht nur das Unternehmen und die Mitarbeiter, sondern auch für seine finanzielle Zukunft. Die Rürup-Rente kann dabei helfen, dieser Verantwortung gerecht zu werden und im Alter finanziell abgesichert zu sein.

Bei Fragen oder für eine individuelle Beratung nimm einfach Kontakt auf.

Fußnoten

  1. Beispeilsweise hat der BFH in seinem Urteil vom 15. Juli 2014 (Az. X R 35/12) entschieden, dass eine abgeschlossene bAV zugunsten des alleinigen GGF den Höchstbetrag zur Rürup-Rente um den fiktiven Beitrag zur gesetzlichen Rente kürzt.

Tim

Tim

Seit 20 Jahren betreue ich Kunden im Bereich Vorsorge und Rürup-Rente.