Du bist Mitglied in einem Versorgungswerk und überlegst, ob die Rürup-Rente eine interessante Ergänzung ist? Dann bist Du hier genau richtig. In diesem Beitrag erkläre ich Dir, was eine Rürup-Rente ist, wie sie funktioniert und wie sie mit Deinem Versorgungswerk zusammenhängt.
Was ist eine Rürup-Rente?
Die Rürup-Rente, benannt nach ihrem Erfinder Bert Rürup, ist eine Form der privaten Altersvorsorge in Deutschland. Sie zielt besonders auf Selbständige, Freiberufler und gutverdienende Angestellte ab. Sie bietet eine steuerliche Förderung und ist vor Pfändung in bestimmten Grenzen und Arbeitslosengeld II sicher. Während die Beiträge in der Ansparphase steuerlich absetzbar sind, musst Du die Rente versteuern.
Wie funktioniert die Rürup-Rente?
Du zahlst während Deiner Berufstätigkeit Beiträge in die Rürup-Rente ein. Diese Beiträge kannst Du in der Steuererklärung geltend machen und so Steuern sparen. Den Beginn Deiner Rente bestimmst Du. Ab dem 62. Lebensjahr kannst Du eine Rente aus der Rürup-Rente beziehen übrigens unabhängig davon, ob Du dann immer noch in das Versorgungswerk einzahlst oder nicht. Das Versorgungswerk und die Rürup-Rente sind grundsätzlich unabhängig voneinander.
Die Rürup-Rente ist eine sogenannte „Leibrente“. Das bedeutet, du bekommst die Rente Dein Leben lang – egal wie alt Du wirst. Eine einmalige Kapitalauszahlung, wie bei anderen Rentenformen, ist nicht möglich.
Die Verbindung zum Versorgungswerk
Ein Versorgungswerk ist eine Einrichtung, die für bestimmte Berufsgruppen die Altersvorsorge organisiert. Diese Berufsgruppen sind freie Berufe wie Ärzte, Anwälte oder Architekten.
Die Beiträge die Du an das Versorgungswerk zahlst sind ebenfalls steuerlich absetzbar. Jedoch solltest unbedingt folgendes beachten:
- Das Versorgungswerk und die Rürup-Rente teilen sich den Steuertopf der sogenannten Basis-Versorgung, d.h. Beiträge zum Versorgungswerk reduzieren den maximal steuerwirksamen Betrag zur Rürup-Rente. Der Maximalbetrag zur Basis-Versorgung beträgt 2023 für Ledige 26.528 Euro und für Verheiratete 53.056 Euro. Nehmen wir an Du bist ledig und zahlst 15.000 € jährlich in Dein Versorgungswerk, dann würde der Höchstbetrag von 26.528 Euro um diese 15.000 € gekürzt werden.
- Der soeben genannte Höchstbetrag wird auch um den gezahlten Arbeitgeberbetrag zum Versorgungswerk gekürzt.
- Achtung: Die Versorgungswerke schreiben oft jährlich ihre Mitglieder an und bieten ihnen einen „steurwirksame“ Zuzahlung an, oft sogar mit Hinweis auf den Höchstbetrag. ABER: Das Versorgungswerk weiß eigentlich nicht, ob die Zuzahlung in der Steuererklärung steuern sparen wird, denn sollte der Höchstbetrag bereits durch andere Formen erschöpft sein, so bleibt die Zuzahlung im Versorgungswerk, ist nicht verfügbar und das obwohl man keinen Steuereffekt hatte!
Offenes Plandeckungsverfahren vs. Kapitalanlage
Weißt Du eigentlich wie sich Dein Versorgungswerk finanziert? Ja, nein … vielleicht. Die meisten Versorgungswerke nutzen das sogenannte offen bzw. modifizierte offene Plandeckungsverfahren. Ein monströses Wort und keiner weiß, was das eigentlich sein soll.
Grob zusammengefasst handelt es sich beim offenen Plandeckungsverfahren um eine Mischung aus Kapitaldeckung und Umlagefinanzierung. Umlagefinanzierung? Das kennen wir doch irgendwo her … ach ja, das ist die Finanzierungsform der gesetzlichen Rentenversicherung! Die Versorgungswerke versuchen das positiv zu verkaufen, indem sie sowas schreiben wie „wir kombinieren die Vorteile aus zwei Finanzierungssystemen“ (vgl. hierzu beispielsweise Berliner Ärzteversorgung).
Um es ganz klar zu sagen: Schau Dir hierzu mal den Kommentar der Arbeitsgemeinschaft berufsständiger Versorgungseinrichtungen e.V. an und streich das Marketing aus dem Text, die in ihrem Beitrag Finanzierung folgendes schreiben:
Es [offene Deckungsplanverfahren] verlangt keine unmittelbare Äquivalenz zwischen Beiträgen und Leistungszusagen. […] Das offene Plandeckungsverfahren ist also auf den kontinuierlichen Neuzugang von Berufsangehörigen angewiesen.
Arbeitsgemeinschaft berufsständiger Versorgungseinrichtungen e.V.
Ich habe nur eine Frage: Hat Deine Berufsgruppe ein Nachwuchsproblem? Bedeutet das nicht im Umkehrschluss, dass auch die Versorgungswerke künftig immer mehr Rentner und immer weniger Beitragszahler haben werden? Ist es nicht genau das große Problem in das die gesetzliche Rentenversicherung hinsteuert?
Bitte verstehe mich richtig: Das bedeutet nicht, dass das Versorgungswerk schlecht sei. Im Gegenteil … Das Versorgungswerk ist aus meiner Sicht derzeit besser aufgestellt als die gesetzliche Rente, jedoch läuft sie in das gleiche demografische Problem. Aus meiner Sicht ist das in den jährlichen Renteninformationen noch nicht berücksichtigt. Eine weitere Zuzahlung in eine Versorgungswerk heißt nichts anderes, als dass Du nicht weißt wie viel Rente sich daraus später ergeben wird.
Fazit
Die Rürup-Rente kann eine gute Ergänzung zum Versorgungswerk sein. Denn während die Beiträge zum Versorgungswerk oft festgelegt sind, kannst Du bei der Rürup-Rente flexibel einzahlen.
Des Weiteren nutzen die meisten Versorgungswerke das sogenannte offene oder modifizierte offene Plandeckungsverfahren, d.h. eine Mischung aus Kapitaldeckung und Umlageverfahren. Vor allem das Umlageverfahren macht das System anfällig für die demografische Entwicklung. Bei der Rürup-Rente entscheidest Du wie Du Dein Geld anlegst und das daraus resultierende Kapital bzw. sich daraus ergebene Rente ist unabhängig von der demografischen Entwicklung.
Beachten solltest Du, dass die Rente versteuert wird. Hier lohnt es sich ausrechnen zu lassen, ob der Vorteil der steuerlichen Absetzbarkeit den Nachteil der Rentenbesteuerung überwiegt.
Hast Du fragen dazu oder suchst eine individuelle Beratung, dann nimm Kontakt auf.