Kleinstrenten abfinden: Was Du wissen solltest

Hast Du schon einmal den Begriff „Kleinstrenten abfinden“ gehört und Dich gefragt, was genau das bedeutet? Du bist nicht allein. Viele Menschen wissen nicht genau, was hinter diesem Fachjargon steckt. In diesem Beitrag klären wir auf, was eine Kleinstrente ist und wie Du sie abfinden kannst.

Was ist eine Kleinstrente?

Wenn Du z. B. in Deine Rürup-Rente oder auch anderen Vorsorgeformen wenig eingezahlt hast und nur eine Rente von maximal 33,95 € (Stand: 2023) monatlich erhältst, dann kann ausnahmsweise statt der Rente das Kapital ausgezahlt werden. Man spricht dann von der Abfindung einer Kleinstrente.

Das ist insofern relevant, weil beispielsweise bei der Rürup-Rente eigentlich keine Kapitalauszahlung erlaubt ist. Die Abfindung von Kleinstrenten ist nach § 93 Abs. 3 EStG jedoch ausnahmsweise erlaubt. Beachte, dass es sich um eine sogenannte Kann-Regelung handelt. Das bedeutet die Kleinstrente kann abgefunden werden, muss es aber nicht zwangsweise. 1

Warum eine Kleinstrente abfinden?

Du fragst Dich sicher, warum man eine Kleinstrente abfinden sollte. Die Antwort ist recht einfach: Manchmal macht es finanziell mehr Sinn, die Kleinstrente auf einen Schlag auszahlen zu lassen, anstatt sie monatlich zu beziehen.

Es spielen vor allem wirtschaftliche Gründe eine Rolle, da eine lebenslange monatliche Rente bei der Gesellschaft Kosten verursachen, die bei Kleinstrenten unwirtschaftlich sein können. Stell Dir vor Du hättest einen Anspruch von 5 € monatlicher Rente. Auf diese Fallen beispielsweise Bankgebühren und andere Kosten monatlich an, die bei kleinen Renten in keinem Verhältnis stehen können.

Wann kannst Du Deine Kleinstrente abfinden?

Die Abfindung einer Kleinstrente ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Erstens muss die Rente unter der Kleinstrentengrenze liegen. Zweitens musst Du das Renteneintrittsalter erreicht haben.

Fazit

Die Abfindung von Kleinstrenten ist eine Sonderregelung, die vor allem helfen soll unwirtschaftliche kleine Renten ausnahmsweise doch als Kapital auszahlen zu lassen.

Der offensichtlichste Vorteil einer Abfindung ist, dass Du eine größere Summe Geld auf einmal erhältst. Wie bereits beschrieben sind es vor allem wirtschaftliche Gründe. Ferner sollte die eine Kapitalabfindung mehr bringen als eine sehr geringe Rente.

Bei Fragen dazu oder für eine individuelle Beratung nimm einfach Kontakt auf.

Fußnoten

  1. Das BMAS erstellt jährlich einen Referentenentwurf zur Bezugsgröße und wird von der Bundesregierung final veröffentlicht. Die Bezugsgröße betrug beispielsweise 2023 monatlich 3.395 € (West). Daraus ergibt sich die maximal abfindbare Kleinstrente von 33,95 € mtl. (1 % von 3.395 €). Ergibt sich also aus dem Rürüp-Kapital maximal eine konstante Rente von 33,95 €, kann statt der lebenslangen Renten ausnahmsweise die Rürup-Rente als Kapital ausgezahlt werden. Die Abfindung ist aber frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahr (Verträge ab 2012: Vollendung des 62. Lebensjahres) möglich.

Tim

Tim

Seit 20 Jahren betreue ich Kunden im Bereich Vorsorge und Rürup-Rente.