Rürup-Rente für GGF

Wenn Du ein Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) bist, dann weißt Du sicherlich, dass es einige Herausforderungen gibt, wenn es um die Altersvorsorge geht. Zum einen musst Du Dich um Deine eigene Vorsorge kümmern, zum anderen musst du auch für Deine Angestellten sorgen. Es gibt jedoch eine Lösung, die für GGF besonders interessant ist: die Rürup-Rente. In diesem Beitrag zeige ich Dir, was eine Rürup-Rente ist und warum sie für dich als GGF eine gute Wahl sein kann.

(1) Was ist eine Rürup-Rente?

Eine Rürup-Rente ist eine private Altersvorsorge, die nach dem ehemaligen Wirtschaftsprofessor Bert Rürup benannt ist. Sie wurde 2005 eingeführt und soll vor allem Selbstständigen und Freiberuflern eine Möglichkeit zur Altersvorsorge bieten. Eine Rürup-Rente ist steuerlich begünstigt, das heißt, Du kannst Deine Beiträge steuerlich absetzen und im Alter zahlst Du dann nur auf die ausgezahlte Rente Steuern.

Die Rürup-Rente funktioniert ähnlich wie eine private Rentenversicherung. Du zahlst monatliche oder einmalige Beiträge in einen Vertrag. Die Beiträge werden dann von der Gesellschaft nach Wunsch des Kunden entweder verzinst oder wahlweise in den Kapitalmarkt angelegt. Im Alter erhältst Du eine monatliche Rente, die als Einkommen versteuert wird. Da das Einkommen und damit einhergehend die Besteuerung im Arbeitsleben höher ist im Rentenalter, hat man regelmäßig einen positiven Steuereffekt.

(2) Warum ist die Rürup-Rente interessant?

Als GGF bist Du nicht automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Du hast die Wahl, ob Du Dich dort versichern möchtest oder nicht. Wenn Du Dich gegen die gesetzliche Rentenversicherung entscheidest, musst Du Dich um Deine eigene Altersvorsorge kümmern. Eine Möglichkeit ist die Rürup-Rente.

Die Rürup-Rente bietet einige Vorteile, die gerade für GGF interessant sind. Zum einen sind die Beiträge steuerlich begünstigt. Du kannst 2023 bis zu 26.528 € (Ledige) bzw. 53.056 € (Verheiratete) steuerlich als sogenannte Sonderausgaben absetzen. Dadurch reduziert sich Dein zu versteuerndes Einkommen und Du zahlst weniger Steuern. Das ist besonders in der Aufbauphase Deiner Altersvorsorge interessant, da GGF regelmäßig einen Grenzsteuersatz von 42 % bzw. 47 % haben. Dieser hohe Steuersatz ist grundsätzlich die Steuerersparnis aus der Rürup-Rente.

Ein weiterer Vorteil der Rürup-Rente ist, dass sie in gewissen Grenzen insolvenzgeschützt ist. Das heißt, im Falle einer Insolvenz Deines Unternehmens ist das Deckungskapital aus der Rürup-Rente vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Weitere Informationen dazu findest Du hier: Rürup-Rente Pfändung: Was darüber wissen solltest.

Auch im Falle von Hartz IV bzw. Bürgergeld ist das Vermögen in der Rürup-Rente grundsätzlich vor dem Zugriff geschützt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schreibt dazu „Die […] Basisrente („Rürup-Rente“) […] und die Erträge daraus sind anrechnungsfrei.“ 1

(3) Besonderheiten bei GGF

Als gibt es jedoch einige Besonderheiten zu beachten. Zum einen darfst du nur begrenzte Beiträge in die Rürup-Rente einzahlen. Wie oben bereits erwähnt, beträgt der Maximalbeitrag 2023 bis zu 26.528 € (Ledige) bzw. 53.056 € (Verheiratete). Aber auch Dein Einkommen spielt eine Rolle. Wenn Du viel verdienst, erhältst Du mehr Steuern zurück.

Solltest Du in Deinem Unternehmen eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) eingerichtet haben, so solltest Du Dich unbedingt vorher beraten lassen. Denn besteht möglicherweise eine fatale einschätzung zur maximalen Absetzbarkeit der Rürup-Rente, denn die bAV könnte den im vorherigen Absatz beschriebenen Höchstbeitrag kürzen! 2

Als GGF musst Du auch darauf achten, dass Du Deine Beiträge nicht als Betriebsausgaben geltend machst. Das heißt, Du zahlst Deine Beiträge als Privatperson im Rahmen Deiner persönlichen Steuersituation. Jedoch kannst Du das ggf. steuern, denn Du könntest beispielsweise Dein Geschäftsführergehalt erhöhen (Betriebsausgaben steigen) und das erhöhte Gehalt in die Rürup-Rente investieren (steuerwirksame Sonderausgaben).

Fazit

Die Rürup-Rente kann für GGF eine gute Möglichkeit zur Altersvorsorge sein. Sie bietet steuerliche Begünstigungen und ist in gewissem Rahmen insolvenzgeschützt. Ferner wird das Deckungskapital bei Hartz IV bzw. Bürgergeld nicht angerechnet.

Allerdings gibt es einige Besonderheiten zu beachten, vor allem was die Höhe der abzugsfähigen Beiträge und die steuerliche Absetzbarkeit angeht. Als GGF solltest Du prüfen lassen, ob die Rürup-Rente eine passende Altersvorsorge für Dich ist und sie ggf. mit anderen Formen ergänzen oder beispielsweise bei einer bAV aufeinander abstimmen.

Bei Fragen oder für eine individuelle Beratung nimm gerne Kontakt auf.

Fußnoten

  1. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat auf ihrer Internetseite unter der Rubrik „Leistungen und Bedarfe im Bürgergeld“ (ehemals Hartz IV) > „Einkommen und Vermögen“ klargestellt, dass einige Formen der Altersvorsorge wie beispielsweise die Rürup-Rente anrechnungsfrei sind. Ferner sind eben nicht nur die Beiträge, sondern explizit auch die Gewinne aus der Rürup-Rente anrechnungsfrei.

  2. Der BFH hat in seinem Urteil vom 15. Juli 2014 (Az. X R 35/12) entschieden, dass eine abgeschlossene bAV zugunsten des alleinigen GGF den Höchstbetrag zur Rürup-Rente um den fiktiven Beitrag zur gesetzlichen Rente kürzt.

Tim

Tim

Seit 20 Jahren betreue ich Kunden im Bereich Vorsorge und Rürup-Rente.

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