Rürup-Rente – Besteuerung der Rente

Die Rürup-Rente ist eine attraktive Möglichkeit, um steuerlich begünstigt für das Alter vorzusorgen. Aber wie genau funktioniert die Besteuerung der Rürup-Rente? In diesem Beitrag erfährst Du alles Wissenswerte rund um die Rürup-Rente und ihre Besteuerung der Rente.

Die Rürup-Rente: Eine Einführung

Die Rürup-Rente, auch bekannt als Basisrente, ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die vor allem für Selbstständige und Freiberufler sowie gut verdienende Angestellte interessant ist. Sie wurde 2005 vom damaligen Wirtschaftsweisen Bert Rürup entwickelt und zählt zu den sogenannten „zertifizierten Altersvorsorgeverträgen“. Die Rürup-Rente funktioniert ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung: Du zahlst Beiträge ein, die später als Rente ausgezahlt werden. Doch im Unterschied zur gesetzlichen Rente werden bei der Rürup-Rente deine Beiträge in eine Kapitalanlage investiert und Du erhältst aus Deiner Rürup-Rente Deine individuelle Rente.

Die Rürup-Rente ist steuerlich begünstigt, d.h. Deine Beiträge zur Rürup-Rente machst Du als sogenannte Sonderausgaben in Deiner Steuererklärung geltend. Seit 2023 sind 100 % der Beiträge und 2023 bis zu einem Höchstbetrag von 26.528 Euro für Ledige und 53.056 Euro für Verheiratete steuerlich absetzbar. Weitere Informationen dazu findest du unter Wie hoch sind die steuerlichen Vorteile bei der Rürup-Rente?

Besteuerung der Rürup-Rente im Alter

Im Alter musst Du die Rürup-Rente versteuern, das erfolgt nach dem sogenannten „nachgelagerten Besteuerungsprinzip“: Das bedeutet die Rente wird erst versteuert, wenn sie Dir ausgezahlt wird. Hierbei kommt es darauf an, in welchem Jahr Du in Rente gehst. Die Übergangsregelung für den Rentenbeginn zwischen 2005 und 2039 sieht vor, dass der steuerpflichtige Anteil der Rente schrittweise steigt.

Rentenbeginn zwischen 2005 und 2039

Für Renten die im Jahr 2005 begannen, lag der steuerpflichtige Anteil bei 50 %. Dieser Anteil steigt seitdem jährlich für Neurentner um 2 Prozentpunkte, bis er im Jahr 2020 bei 80 % angekommen ist. Ab dem Jahr 2021 erhöht sich der steuerpflichtige Anteil für Neurentner nur noch um 1 Prozentpunkt jährlich, bis er im Jahr 2040 schließlich 100 % erreicht. Wenn Du 2040 oder später in Rente gehst, sind 100 % der Rente steuerpflichtig.

Jahr Rentenbeginnsteuerpflichtiger Anteilsteuerfreier Anteil
202383 %17 %
202484 %16 %
202585 %15 %
202686 %14 %
202787 %13 %
202888 %12 %
202989 %11 %
203090 %10 %
203191 %9 %
203292 %8 %
203393 %7 %
203494 %6 %
203595 %5 %
203696 %4 %
203797 %3 %
203898 %2 %
203999 %1 %
ab 2040100 %0 %
Steuerpflichtiger Anteil der Rürup-Rente nach Renteneintrittsjahr

Eine Zeit lang war strittig, ob durch die Übergangsregelung der Bürger doppelt Steuern zahlt. Der Bundesfinanzhof hat in seinen zwei Urteilen vom 19. Mai 2021 1 die Rentenbesteuerung für verfassungskonform erklärt.

Beispiel: So wird die Rürup-Rente besteuert

Angenommen, Du gehst mit 67 Jahren im Jahr 2030 in Rente und beziehst eine monatliche Rürup-Rente in Höhe von 1.000 Euro. Der steuerpflichtige Anteil wäre gemäß der Tabelle dann 90 %, folglich wären 900 Euro deiner Rente mit deinem individuellen Steuersatz zu versteuern und 100 Euro wären steuerbefreit.

Fazit

Die Rürup-Rente ist eine attraktive Möglichkeit, um steuerlich begünstigt für das Alter vorzusorgen. Die steuerliche Förderung der Rürup-Rente ist dabei ein großer Vorteil, jedoch musst Du im Alter die Rürup-Rente versteuern. Die Besteuerung erfolgt nach dem nachgelagerten Besteuerungsprinzip, so dass es sich lohnt, sich frühzeitig mit dem Thema Altersvorsorge und Steuern auseinanderzusetzen und sich gegebenenfalls von einem Experten beraten zu lassen. So kannst Du sicherstellen, dass Du im Alter finanziell abgesichert bist und keine bösen Überraschungen bei der Besteuerung Deiner Rente erlebst.

Fußnoten

  1. BFH vom 19. Mai 2021 (Az. X R 33/19); das BMF hat am 3.06.2021 mit dem Titel „Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zur Rentenbesteuerung“ die Urteile zusammengefasst. Hintergründig ging es eigentlich um Beamte. Die mussten ihre Pensionen voll versteuern, während Versicherte ihre gesetzliche Rente nur mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuern mussten. Im Durchschnitt lag der zu versteuernde Anteil der gesetzlichen Rente zwischen 27 bis 35 % je nach Alter zu Rentenbeginn. Es gibt jedoch durchaus doppelte Besteuerungen, die wohl künftig behoben werden sollen. Durch das Urteil gibt es keinen Vorteil mehr für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, denn auch diese werden ab 2040 voll versteuert.

Tim

Tim

Seit 20 Jahren betreue ich Kunden im Bereich Vorsorge und Rürup-Rente.

3 Gedanken zu „Rürup-Rente – Besteuerung der Rente“

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