Rürup-Rente und Berufsunfähigkeit kombinieren?

Peter und Anna sind zwei erfolgreiche Freiberufler, die sich entscheiden, ihr finanzielles Wissen zu erweitern und sich mit der Altersvorsorge auseinanderzusetzen. Sie entdecken dabei die Rürup-Rente und Berufsunfähigkeit sowie der Möglichkeit diese miteinander zu kombinieren.

Besonderheiten beim Kombinieren

Peter und Anna finden raus, dass die Rürup-Rente und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) in einem Vertrag kombiniert werden müssen. Andernfalls können sie den Beitragsanteil zur BUZ nicht steuerlich absetzen im Sinne der Sonderausgaben zur Rürup-Rente. 1

Ferner muss der Beitragsanteil zur Altersvorsorge mehr als 50 % betragen. Das bedeutet im Umkehrschluss der Beitragsanteil zur BUZ muss weniger als 50 % sein. 2

Vorteile Rürup-Rente mit BUZ

  • Steuerlich sparen: Durch die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge profitieren Peter und Anna von einer attraktiven steuerlichen Förderung. Wenn sie die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) an die Rürup-Rente koppeln, so ist dieser Beitragsanteil ebenfalls steuerlich absetzbar.
  • Zweifache Leistung: Werden Peter oder Anna berufsunfähig, so zahlt der Versicherer nicht nur die BU-Rente, sondern übernimmt auch die Beiträge zur Altersvorsroge (Beitrag zur Rürup-Rente). Dadurch ist die Altersvorsorge auch im Falle der Berufsunfähigkeit gesichert.
  • Vereinfachte Verwaltung: Peter und Anna können beide Versicherungen bei ein und demselben Anbieter abschließen, das die Verwaltung erleichtert und eventuell Kostenvorteile bietet.

Nachteile Rürup-Rente mit BUZ

  • Langfristige Bindung: Durch die Kombination beider Produkte binden sich Peter und Anna langfristig an ihren Anbieter, was die Flexibilität einschränkt.
  • BU-Rente versteuern: Werden Peter oder Anna berufsunfähig, so müssen sie die BU-Rente beinahe vollständig versteuern. 2023 lag der steuerpflichtige Anteil bereits bei 83 % und steigt jährlich weiter bis auf 100 % (weitere Informationen zur Besteuerung der Rürup-Rente findest du hier Rürup-Rente – Besteuerung der Rente). Peter und Anna könnten alternativ eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Solo-Vertrag abschließen. Dann würde die BU-Rente nur mit dem wesentlich geringeren sogenannten Ertragsanteil versteuert werden. 3
  • Bedingungen schlechter: Peter und Anna sind erstaunt. Bei ihrer Recherche erfahren sie, dass die Versicherungsbedingungen der BUZ zur Rürup-Rente schlechter sind als bei einem BU-Solovertrag. So sehen viele Bedingungen von Soloverträgen eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsklausel vor. Diese besagt, dass der Versicherte bereits dann eine Berufsunfähigkeitsrente erhält, wenn er mindestens 6 Monate arbeitsunfähig war. Dabei handelt es sich folglich um einen vereinfachten Zugang zur BU-Rente. Bei der Rürup-Rente mit BUZ ist diese Leistungsverbesserung gesetzlich verboten. 4
  • Abhängigkeit: Einen weiteren Nachteil sehen Anna und Peter in der Abhängigkeit. Sollten sie vorrübergehend ihre Kosten senken müssen, z. B. wegen niedrger Umsätze, so können sie die Rürup-Rente meistens nur mit Problemen reduzieren oder beitragsfrei stellen. Da der Gesetzgeber für den Beitragsanteil zur Altersvorsorge von über 50 % vorsieht, wäre der BU-Schutz bei Beitragssenkung oder Beitragsfreistellung gefährdet. Doch genau der sollte weiterlaufen. 5
  • Schutz gefährdet bei Pfändung: Ein weiterer meist gar nicht berücksichtiger Punkt ist die Situation bei Pfändung. Hierzu muss man wissen, dass die Rürup-Rente bei Pfändung in der Regel beitragsfrei gestellt wird. Folglich entsteht das gleiche Problem wie beim vorherigen Punkt der Abhängigkeit – der BU-Schutz ist gefährdet. Ferner „klaut“ der Beitrag zur BUZ einen Teil des Pfändungsfreibetrages. Weitere Informationen dazu findest du unter Rürup-Rente Pfändung: Was Du darüber wissen solltest.

Fazit

Nachdem Anna und Peter die Vor- und Nachteile abgewogen haben, entscheiden sie sich gegen die Kombination aus Rürup-Rente und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Sie erkennen, dass diese Kombination für sie als Freiberufler ein Problem werden kann. Sie wollen in finanziell schwierigen Zeiten ihre Rürup-Rente reduzieren oder beitragsfrei stellen können ohne ihren BU-Schutz zu gefährden.

Ferner stört sie die höhere Besteuerung der BU-Rente. Diese führt dazu, dass sie eine wesentlich höhere BU-Rente absichern müssten, denn schließlich interessiert sie was am Ende nach Steuern von der BU-Rente übrig bleibt.

Das Beispiel von Anna und Peter verdeutlicht, wie wichtig es ist, sich intensiv mit der eigenen Altersvorsorge und Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit auseinanderzusetzen. Die Kombination aus Rürup-Rente und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kann eine sinnvolle Lösung sein – Jedoch entscheiden sich viele auch dagegen. Es ist wichtig, sich individuell beraten zu lassen und die persönlichen Bedürfnisse und Risiken genau zu analysieren.

Hast Du Fragen zur Rürup-Rente und Berufsunfähigkeit oder benötigst eine individuelle Beratung? Dann nimm Kontakt auf.

Fußnoten

  1. BMF-Schreiben vom 13.09.2010, Rz. 22.

  2. BMF-Schreiben vom 13.09.2010, Rz. 18; bei der Kombination aus Rürup-Rente mit BUZ ergeben sich genau genommen drei Beitragsanteile: Altersvorsorge, Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit. Der Beitrag zur Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit wird der Altersvorsorge zugerechnet, so dass diese beiden Anteile zusammen mehr als 50 % ergeben müssen. Der Beitragsanteil für die BU-Rente muss weniger als 50 % betragen (vgl. BMF-Schreiben vom 13.09.2010, Rz. 19).

  3. Die BU-Rente in Kombination mit einer Rürup-Rente wird nach § 22 Nr. 1 S. 3 a) aa) EStG i. V. m. BMF-Schreiben vom 13.09.2010 Rz. 135 künftig voll versteuert; eine BU-Rente aus einem Solovertrag hingegen wird nach § 55 EStDV 1955 nur mit dem wesentlich geringeren sogenannten Ertragsanteil besteuert.

  4. BMF-Schreiben vom 13.09.2010, Rz. 17; der Gesetzgeber verwendet die Formulierung „Absicherung von Berufsunfähigkeit, verminderter Erwerbsunfähigkeit„. Daraus folgt, dass die Gesellschaft eine Rürup-Rente entweder mit einer Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrente seinen Kunden anbieten kann. Die AU-Klausel hingegen zahlt eine Rente wegen Arbeitsunfähigkeit. Folglich darf eine BUZ im Rahmen der Rürup-Rente die AU-Klausel nicht enthalten, da andernfalls die steuerliche Absetzbarkeit gefährdet wäre.

  5. Einige Gesellschaften werben mit „Lösungen“ beispielsweise bei Arbeitslosigkeit und der Versicherungsschutz wäre gesichert usw. Hier gilt es die Bedingungen genau zu lesen. Wann bleibt der Versicherungsschutz erhalten und für wie lange? Hier gibt es viel zu beachten und das Risiko ist groß den BU-Schutz doch zu gefährden.

Tim

Tim

Seit 20 Jahren betreue ich Kunden im Bereich Vorsorge und Rürup-Rente.