Rürup-Rente kombinieren mit anderen Renten

Die Rürup-Rente ist eine beliebte Form der privaten Altersvorsorge, insbesondere für Selbstständige und Freiberufler sowie gut verdienende Angestellte. Vielleicht fragst Du Dich, ob Du die Rürup-Rente mit anderen Rentenformen kombinieren kannst. In diesem Artikel erfährst Du alles Wissenswerte zur Kombination von Rürup-Rente und anderen Renten.

(1) Gesetzliche Rente

Die Rürup-Rente ist eine zusätzliche Altersvorsorge, die grundsätzlich unabhängig von der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) funktioniert. Das bedeutet, dass Du als gesetzlich rentenversicherter Arbeitnehmer oder Selbstständiger ohne Beiträge in die GRV eine Rürup-Rente abschließen kannst. Die Rürup-Rente kann somit eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente sein, um im Alter eine höhere finanzielle Absicherung zu erreichen.

Jedoch beachte, dass die Rürup-Rente sich den Steuertopf der sogenannten Sonderausgaben zur Basisabsicherung teilt. Das bedeutet der Höchstbetrag in Höhe von 26.528 € für Ledige bzw. 53.056 € für Verheiratete (Stand: 2023) gilt für Beiträge zur Rürup-Rente und GRV insgesamt. Ferner werden auch die Arbeitgeberbeiträge zur GRV mit eingerechnet.

(2) Versorgungswerk

Auch Mitglieder im Versorgungswerk wie beispielsweise Ärzte können die Rürup-Rente nutzen, jedoch teilt sich auch hier die Rürup-Rente den Steuertopf mit dem Versorgungswerk. Das bedeutet der Höchstbetrag von 26.528 € für Ledige bzw. 53.056 € für Verheiratete (Stand: 2023) gilt insgesamt für Rürup-Rente und Beiträge ins Versorgungswerk (einschließlich ggf. gezahlter Arbeitgeberbeiträge).

(3) Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine weitere Form der privaten Altersvorsorge, die vor allem für Arbeitnehmer, aber auch für bestimmte Selbstständige und andere Gruppen gefördert wird. Sie bietet Zulagen und Steuervorteile.

Während die Riester-Rente nach § 10a EStG i.V.m. § 79 EStG gefördert wird, ergibt sich die Förderung zur Rürup-Rente aus § 10 EStG. Grundsätzlich spricht nichts dagegen, eine Rürup-Rente und eine Riester-Rente parallel zueinander zu führen.

(4) Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine weitere Säule der Altersvorsorge. Auch hier ist es grundsätzlich möglich, eine Rürup-Rente parallel zur bAV zu führen. Du solltest jedoch darauf achten, dass die Kombination der verschiedenen Altersvorsorgeprodukte zu einer ausgewogenen und effizienten Altersvorsorgestrategie führt, die Deinen individuellen Bedürfnissen entspricht.

Ferner kann die bAV wie bei der gesetzlichen Rente oder dem Versorgungswerk den Höchstbetrag kürzen. Das kann vor allem bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) zu Überraschungen führen. Lass Dich in jedem Fall von Jemandem dazu beraten, denn das Finanzamt teilt einem eine sogenannte Überzahlung nicht mit, so dass viele Versicherte Jahre in die Rürup-Rente „zu viel“ einzahlen und ein Teil davon nicht steuerlich wirksam ist. 1

(5) Privatrente

Die Rürup-Rente und Privatrente können sehr gut nebeneinander existieren und ergänzen sich häufig sogar sehr gut. Das liegt daran das Rürup-Rente vor allem in der Sparphase und die Privatrente in der Rentenphase gefördert wird.

Fazit: Rürup-Rente kombinieren

Die Rürup-Rente kombinieren viele mit anderen Rentenformen wie der gesetzlichen Rentenversicherung, der Riester-Rente, dem Versorgungswerk und der betrieblichen Altersvorsorge. Dabei solltest Du jedoch darauf achten, dass die Kombination der verschiedenen Altersvorsorgeprodukte zu einer ausgewogenen und effizienten Altersvorsorgestrategie führt, die Deinen individuellen Bedürfnissen entspricht. Die optimale Kombination hängt von Deiner persönlichen Situation, Deinem Einkommen und Deinen finanziellen Zielen ab. Ferner achte darauf, wie die andere Rentenform den maximal steuerlich absetzbaren Betrag kürzt.

Möchtest Du mehr darüber erfahren, welche Kombination von Altersvorsorgeprodukten für Dich am besten geeignet ist? Dann nimm einfach Kontakt auf.

Fußnoten

  1. Solltest Du als beherrschender GGF in Deinem Unternehmen eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) eingerichtet haben, so lass Dich unbedingt vorher beraten. Denn möglicherweise kürzt sie den maximal steuerlich absetzbaren Betrag zur Deiner Rürup-Rente! Weitere Informationen findest Du auch unter Rürup-Rente für GGF.

Tim

Tim

Seit 20 Jahren betreue ich Kunden im Bereich Vorsorge und Rürup-Rente.