Rürup-Rente: Höchstbeitrag bei Arbeitnehmern

Die private Altersvorsorge spielt in Zeiten einer unsicheren gesetzlichen Rentenversicherung eine immer wichtigere Rolle. Eine Option für die private Vorsorge ist die Rürup-Rente, die auch für Arbeitnehmer interessant sein kann. Sie zahlen im Normalfall Beiträge in die gesetzliche Rente, weil sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. Man spricht deshalb von rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern.

In diesem Beitrag beschäftigen wir uns mit der Rürup-Rente und dem Höchstbeitrag für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Du erfährst, worum es bei der Rürup-Rente geht, welche Bedeutung der Höchstbeitrag hat und wie sich der maximale Eigenbeitrag zur Rürup-Rente und die Kürzung durch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung berechnen lassen.

(1) Rürup-Rente – Eine Übersicht

Die Rürup-Rente, auch als Basisrente bezeichnet, ist eine Form der privaten Altersvorsorge in Deutschland. Sie wurde 2005 eingeführt und ist steuerlich gefördert, das bedeutet die Beiträge sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 b EStG als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Die Rürup-Rente ist vor allem für Selbstständige und Freiberufler interessant, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Aber auch für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer kann sie eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung sein.

(2) Höchstbeitrag für Arbeitnehmer

Der Höchstbetrag für die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zur Rürup-Rente beträgt 2023 für Alleinstehende 26.528 € und für Verheiratete 53.056 €. Das Steuerrecht kürzt jedoch bei rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer den Höchstbeitrag. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden vom Höchstbetrag abgezogen. Beachte: Es werden sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteil abgezogen!

(3) Beispiel

Um die Berechnung des maximalen Eigenbeitrags zur Rürup-Rente und die Kürzung durch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung besser zu verstehen, schauen wir uns ein Beispiel an:

Angenommen, Du bist ledig und rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttoeinkommen von 60.000 €. Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt derzeit bei 18,6 %. Folglich zahlen Du und Dein Arbeitgeber insgesamt 11.160 € jährlich in die gesetzliche Rente (60.000 € * 18,6 % = 11.160 €).

Der Höchstbetrag für die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zur Rürup-Rente beträgt 2023 für Alleinstehende 26.528 €. Um den gekürzten Höchstbetrag zu berechnen, ziehst Du nun Deinen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung vom Höchstbetrag ab: 26.528 € – 11.160 € = 15.368 €

BeispielArbeitnehmer, ledig
Jahresbruttoeinkommen60.000 €
Beitragssatz gesetzliche Rentenversicherung18,6 %
Beitrag in die gesetzliche Rente (Arbeitnehmer und Arbeitgeber)
(Jahresbrutto * Beitragssatz)
11.160 €

Berechnung maximaler Beitrag zur Rürup-Rente:

Rürup-Rente Höchstbeitrag 2023Berechnung
Höchstbeitrag Rürup-Rente für Ledige 202326.528 €
abzgl. Beitrag zur gesetzlichen Rente
(Arbeitnehmer und Arbeitgeber)
– 11.160 €
= Höchstbeitrag zur Rürup-Rente 202315.368 €

In diesem Beispiel beträgt der gekürzte Höchstbetrag zur Rürup-Rente für einen ledigen Arbeitnehmer folglich 15.368 €. Das bedeutet, dass Du zusätzlich zu Deinem Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung noch bis zu 15.368 € im Jahr 2023 in eine Rürup-Rente investieren kannst, um von der steuerlichen Absetzbarkeit zu profitieren.

In diesem Beispiel beträgt der gekürzte Höchstbetrag zur Rürup-Rente für einen ledigen Arbeitnehmer folglich 15.368 €. Das bedeutet, dass Du zusätzlich zu Deinem Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung 2023 noch bis zu 15.368 € in eine Rürup-Rente steuermindernd investieren kannst, sofern Du lediger versicheurngspflichtiger Angestellter bist mit einem Jahresbruttoeinkommen von 60.000 € € und keine weiteren Besonderheiten bestehen.

Fazit

Die Rürup-Rente bietet eine steuerlich geförderte Möglichkeit zur privaten Altersvorsorge, auch für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Allerdings wird der steuerlich absetzbare Höchstbetrag für diese Personengruppe gekürzt, da sie bereits in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die Kürzung erfolgt, indem der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung vom Höchstbetrag abgezogen wird.

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Tim

Tim

Seit 20 Jahren betreue ich Kunden im Bereich Vorsorge und Rürup-Rente.

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