Wer kann eine Rürup-Rente abschließen?

Du hast von der Rürup-Rente gehört und möchtest wissen, ob sie für Dich in Frage kommt? In diesem Artikel erfährst Du, wer eine Rürup-Rente abschließen kann und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

Die Rürup-Rente, auch als Basisrente bezeichnet, wurde vor allem für Selbstständige und Freiberufler eingeführt. Aber auch für Angestellte mit einem hohen Einkommen kann die Rürup-Rente interessant sein, da sie von den steuerlichen Vorteilen profitieren können.

(1) Rürup-Rente abschließen: Voraussetzungen

Grundsätzlich kann jeder eine Rürup-Rente abschließen, unabhängig von Berufsstatus oder Einkommen. Es gibt keine Altersgrenzen oder gesundheitlichen Anforderungen, die erfüllt sein müssen. Allerdings ist das nicht die richtige Frage … denn es geht darum wer die Beiträge zur Rürup-Rente steuerlich absetzen kann!

Das ist der entscheidene Punkt, denn das Finanzamt informiert die Versicherten nicht darüber, ob die Beiträge einen steuerlichen Effekt hatten. Deshalb ist es grundsätzlich möglich die Rürup-Rente zu „überzahlen“. Manche bekommen über Jahre das nicht mit und auch dem einen oder anderen Steuerberater ist das nicht aufgefallen.

(2) Abzugsberechtigte

Die Beiträge zur Rürup-Rente sind grundsätzlich als sogenannte Basisvorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar. 2023 kannst Du maximal 26.528 € (Ledige) bzw. 53.056 € (Verheiratete) in die Rürup-Rente steuerwirksam einzahlen. Diesen Höchstbetrag teilt sich die Rürup-Rente jedoch mit anderen Vorsorgeformen. Weitere Informationen dazu findest Du beispielsweise für das Jahr 2023 unter Rürup-Rente Höchstbeitrag 2023.

Abzugsberechtigt ist nur der Versicherungsnehmer, d.h. die Person die mit der Gesellschaft den Vertrag schließt. Bei der Rürup-Rente ist das grundsätzlich gegeben. 1

Darüber hinaus musst Du die Beiträge zahlen! Es darf folglich keine dritte Person die Beiträge übernehmen wie beispielsweise Eltern oder Geschwister. Zahlt eine andere Person ein, so kann weder der Vertragsinhaber (Versicherungsnhemer) noch der Beitragszahler die Beiträge steuerlich absetzen! Anders sieht es aus, wenn Dir Jemand anderes die Beiträge zur Verfügung stellt und Du überweist den Betrag von Deinem Girokonto in die Rürup-Rente. Bei zusammenveranlagten Ehepartnern ist es irrelevant wer die Beiträge einzahlt. 2

Ferner musst Du in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sein. Das ist der Regelfall.

(3) Beamte, Hausfrauen und Studenten

Auch wenn die Rürup-Rente vorrangig für Selbstständige und Freiberufler konzipiert wurde, können auch andere Personengruppen, wie Beamte, Hausfrauen oder Studenten, eine Rürup-Rente abschließen. Es ist jedoch wichtig, dass Du Deine individuelle Situation und Bedürfnisse genau analysierst, bevor Du Dich für diese Form der Altersvorsorge entscheidest.

Beamte beziehen eine Pension und erwarten höhere Einkünfte im Rentenalter. Da die Rürup-Rente nachgelagert versteuert wird, sollte man ausrechnen ob die Rürup-Rente sich für den Beamten lohnt.

Hausfrauen und Studenten zahlen in der Regel keine Einkommenssteuer, so dass sie zwar in die Rürup-Rente einzahlen können, jedoch keine Steuern sparen. Die Rente wiederum müssten sie besteuern. Für sie ist oft eine andere Form der privaten Altersvorsorge sinnvoller.

Fazit

Die Rürup-Rente ist eine interessante Option für die private Altersvorsorge, die vor allem für Selbstständige, Freiberufler und gutverdienende Angestellte geeignet ist. Grundsätzlich kann jedoch grundsätzlich Jeder eine Rürup-Rente abschließen. Es ist wichtig, Deine persönliche Situation und Bedürfnisse zu berücksichtigen, um herauszufinden, ob die Rürup-Rente die richtige Wahl für Dich ist.

Möchtest Du mehr darüber erfahren, ob die Rürup-Rente für Dich in Frage kommt und wie Du sie abschließen kannst? Dann nimm Kontakt auf.

Fußnoten

  1. Gemäß des BMF-Schreibens vom 13.09.2010 Rz. 8 gilt bei der Rürup-Rente die sogenannte Personenidentität, d.h. Versicherungsnehmer, versicherte Person, Beitragszahler und Leistungsempfänger sind identisch. Nur die Hinterbliebenen-Versorgung weicht davon ab, da diese der Ehegatte oder die kindergeldberechtigten Kinder erhalten.

  2. EStH 2019 „Abkürzung des Zahlungsweges“.

Tim

Tim

Seit 20 Jahren betreue ich Kunden im Bereich Vorsorge und Rürup-Rente.