Rürup-Rente: Voraussetzungen steuerliche Absetzbarkeit

Die Rürup-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die vor allem für Selbstständige und Freiberufler sowie gutverdienende Angestellte interessant ist. Die Rürup-Rente bietet Dir die Möglichkeit, für Deinen Ruhestand vorzusorgen und dabei von steuerlichen Vorteilen zu profitieren, jedoch gibt es zur Rürup-Rente Voraussetzungen zur steuerlichen Absetzbarkeit.

(1) Voraussetzungen steuerliche Absetzbarkeit

Damit Du die Beiträge für Deine Rürup-Rente von der Steuer absetzen kannst, gibt es einige Voraussetzungen, die Du erfüllen musst. Eine wichtige Bedingung ist die sogenannte Personenidentität. Das bedeutet, dass Versicherungsnehmer, versicherte Person, Beitragszahler und Leistungsempfänger dieselbe Person sein müssen. Schauen wir uns das genauer an. 1

  • Versicherungsnehmer: Du selbst bist der Versicherungsnehmer der Rürup-Rente. Das bedeutet, dass Du den Vertrag mit der Gesellschaft abschließt und die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag trägst.
  • Versicherte Person: Die versicherte Person ist die Person, für die die Rürup-Rente abgeschlossen wird und die im Alter die Leistungen aus der Rente erhält.
  • Leistungsempfänger: Du kannst in der privaten Altersvorsorge eine anderen Leistungsempfänger als die versicherte Person bestimmen. Das kommt eher selten vor, kann aber ein interessante Gestlatungsmöglichkeit sein. Bei der Rürup-Rente ist der Versicherungsnehmer = die versicherte Person = der Leistungsempfänger.
  • Beitragszahler: Beitragszahler ist die Person, die die Beiträge zahlt.

(2) Warum ist die Personenidentität so wichtig?

Die Personenidentität ist deshalb so wichtig, weil der Gesetzgeber sicherstellen will, dass du als Steuerzahler von den Vorteilen der Rürup-Rente zu Lebzeiten profitierst und nicht etwa deine Kinder oder andere Personen. Die Rürup-Rente soll schließlich dazu dienen, Deine eigene finanzielle Absicherung im Alter zu verbessern. Sie ist daher für die Rürup-Rente Voraussetzung zur steuerlichen Absetzbarkeit.

Im Falle des Todes hingegen können selbsterklärend der Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder Leistungen erhalten. Weitere Informationen dazu findest Du unter Rürup-Rente – Hinterbliebene versorgen.

(3) Problem in der Praxis

Die Personenidentität führt in der Praxis bei den meisten Fällen zu keinem Problem, denn sie ist Voraussetzung für die Zertifizierung eines Rürup-Vertrages. Das bedeutet: Wenn Dir eine Gesellschaft eine Rürup-Rente anbietet, so musste diese Rürup-Rente vorher nach § 3 Abs. 1 AltZertG vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zertifiziert. So stellt der Gesetzgeber sicher, dass die angebotenen Rürup-Vertrag die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. 2

Schließt Du eine Rürup-Rente ab, so kannst Du keine abweichende versicherte Person oder abweichenden Leistungsempänger wählen. Dadurch kommt es an dieser Stelle zu keinem Problem.

Aber: In der Praxis kann der abweichende Beitragszahler zu Problemen führen. Überweisen beispielsweise Deine Eltern oder Dein Lebenspartner (nicht Ehepartner) in Deine Rürup-Rente, so verletzt Du die Personenidentität mit der Folge, dass die Beiträge nicht steuerlich absetzbar sind … weder für Dich noch für den Zahler des Beitrages! 3

Fazit

Die Rürup-Rente ist eine gute Möglichkeit, deine Altersvorsorge aufzubauen und dabei steuerliche Vorteile zu nutzen. Die wichtigste Voraussetzung dafür ist die Personenidentität: Versicherungsnehmer, versicherte Person, Leistungsempfänger und Beitragszahler müssen identisch sein.

Wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, kannst du die Beiträge zur Rürup-Rente als Sonderausgaben in deiner Einkommensteuererklärung absetzen. Damit hilft dir der Staat, eine solide finanzielle Basis für dein Alter zu schaffen. Beachte, dass vor allem Du die Beiträge zahlst.

Bei Fragen oder für eine individuelle Beratung nimm einfach Kontakt auf.

Fußnoten

  1. Die Personenidentität ergibt sich aus der Kommentierung zum AltZertG vom 29. Dezember 2010, Rz. 8 mit Verweis auf das BMF-Schreiben vom 13. September 2010, Rz. 8.

  2. § 3 Abs. 1 AltZertG bestimmt das BZSt als Zertifizierungsstelle. Unter Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen beschreibt das BZSt die Grundlagen, das Zertifizierungsverfahren usw.

  3. Im amtlichen Einkommensteuer-Handbuch (EStH) zu Nummer 5 (Sonderausgaben) § 10 EStG „Abkürzung des Zahlungsweges“ EStH 2019 steht: „Bei den Sonderausgaben kommt der Abzug von Aufwendungen eines Dritten auch unter dem Gesichtspunkt der Abkürzung des Vertragswegs nicht in Betracht.“ Wenn Du als Versicherungsnehmer Dir die Beiträge von einer dritten Person leihst und den geliehenen Betrag von Deinem Konto in die Rürup-Rente einzahlt, dann ist der Beitrag grundsätzlich steuerlich absetzbar.

Tim

Tim

Seit 20 Jahren betreue ich Kunden im Bereich Vorsorge und Rürup-Rente.

1 Gedanke zu „Rürup-Rente: Voraussetzungen steuerliche Absetzbarkeit“

Kommentare sind geschlossen.